Vorschriften für die Vermietung von Immobilien für touristische Zwecke.
Seit dem 1. Januar 2024 ist in der Türkei ein Gesetz in Kraft, das die Tätigkeit der Vermietung von Immobilien für touristische Zwecke regelt.
Wir haben dieses Gesetz im Detail in unserem Artikel besprochen.
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Heute teilen Experten von Tolerance, der führenden Immobilienagentur in der Türkei, den vollständigen Text der offiziellen Vorschriften für die Tätigkeit der Vermietung von Immobilien für touristische Zwecke.
Das Ministerium für Kultur und Tourismus:
VORSCHRIFTEN FÜR DIE TÄTIGKEIT DER VERMIETUNG VON IMMOBILIEN FÜR TOURISTISCHE ZWECKE
Ziele der Vorschriften.
TEIL EINS
Vorschriften
Zweck
ARTIKEL 1 - (1) Der Zweck dieser Vorschriften ist die Regelung der Verfahren und Grundprinzipien im Zusammenhang mit der Vermietung einer Immobilie für touristische Zwecke für einen Zeitraum von höchstens hundert Tagen auf einmal oder für einen kürzeren Zeitraum.
Geltungsbereich
ARTIKEL 2 - (1) Diese Vorschriften decken Bestimmungen ab, die sich auf die Vermietung von Immobilien an in- oder ausländische Personen für touristische Zwecke für einen Zeitraum von höchstens hundert Tagen auf einmal oder für einen kürzeren Zeitraum beziehen, Verfahren zur Einreichung von Anträgen für Genehmigungen, Eigenschaften der Immobilien, Verpflichtungen der Genehmigungsinhaber und die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Vermietern und Genehmigungsinhabern.
Rechtliche Grundlage
ARTIKEL 3 - (1) Diese Vorschriften wurden auf der Grundlage von Artikel 6 des Gesetzes vom 25/10/2023 Nr. 7464 "Über die Vermietung von Immobilien für touristische Zwecke und Änderungen einiger Gesetze" erstellt.
Definitionen
ARTIKEL 4 - (1) In diesen Vorschriften:
a) Minister: Der Minister für Kultur und Tourismus,
b) Ministerium: Das Ministerium für Kultur und Tourismus,
c) Provinzielle Direktion für Kultur und Tourismus: Die Provinzielle Direktion für Kultur und Tourismus, in der sich die Unterkunft für den Tourismus befindet,
ç) Erlaubnis: Erlaubnis, Wohnungen an Einzelpersonen oder Rechtspersonen für eine Laufzeit von höchstens hundert Tagen auf einmal oder für einen kürzeren Zeitraum für touristische Zwecke zu vermieten,
d) Genehmigungsinhaber: Personen, die die Unterkunft gemäß der Genehmigung vermieten,
e) Gesetz: Gesetz Nr. 7464 vom 25/10/2023 über "Die Vermietung von Unterkünften für touristische Zwecke und Änderungen einiger Gesetze",
f) Vermieter: Eine Einzelperson oder juristische Person, die eine Wohnung aufgrund von Nutzungs- oder Grundrechten besitzt oder kontrolliert,
g) Unterkunft: Jeder separate Raum, der im Immobilienregister als Wohnraum eingetragen ist oder das Recht auf Stockwerkeigentum oder Stockwerkeigentum zu Wohnzwecken besitzt,
ğ) Hausverwaltungsgesellschaft: Ein Qualitätswohnungsmanagementunternehmen, in dessen Namen das Zertifikat ausgestellt werden kann, oder ein Marketingunternehmen,
h) Nutzer: Einzelpersonen oder juristische Personen, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag für touristische Zwecke abgeschlossen haben,
ı) Marketinggesellschaft: Eine Handelsgesellschaft, die das Recht besitzt, alle oder einen Teil der unabhängigen Abschnitte in Qualitätswohnungen mit der Zustimmung des Vermieters und der Verwaltungsgesellschaft zu vermarkten und eine Tourismusagentur-Lizenz besitzt,
i) Miete für touristische Zwecke: Vermietung von Wohnungen an Nutzer für einen Zeitraum von höchstens hundert Tagen oder für einen kürzeren Zweck,
j) Provinzverwaltung: Die Provinzbehörden, in denen die für touristische Zwecke vermietete Unterkunft gelegen ist,
k) Hausverwaltungsgesellschaft: Eine Handelsgesellschaft, die Dienstleistungen wie Rezeption, Sicherheit und Reinigung sowie Zusatzdienstleistungen wie Textilreinigung, Wäsche, Transport, Catering und Einkauf sowie Fitnesseinrichtungen und Poolannehmlichkeiten in Qualitätswohnungen auf der Grundlage der von der Managementplan bereitgestellten Befugnisse bietet,
l) Qualitätshaus (Residenz): Wohngebäude mit mehreren unabhängigen Abschnitten, die in der "Verordnung über Zonenplanung", die im Amtsblatt Nr. 30113 vom 3.7.2017 verkündet wurde, und die an den in Artikel 19 dieser Verordnung festgelegten Orten errichtet werden können, bieten minimale Wohnbedingungen; mit Empfang, Sicherheit, täglicher Reinigung, Gesundheitsversorgung, Textilreinigung, Wäsche, Transport, Catering und Einkauf sowie Fitness- und Pool-Diensten.
Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen.
ZWEITER ABSCHNITT
Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen
Antrag auf Genehmigung
Artikel 5 - (1) Alle Genehmigungsanträge werden über das e-Devlet Portal eingereicht.
Anträge, die unter diesen Artikel fallen, aber nicht über e-Devlet, sondern physisch eingereicht werden, werden ohne Berücksichtigung an den Antragsteller zurückgesandt.
Im Falle von Wohnungen mit festgelegten Oberflächenrechten oder Nutzungsrechten erfolgt der Antrag statt vom Eigentümer vom Rechteinhaber. Für Wohnungen in einem Gebäude, die auf denselben Namen registriert sind und für die eine Genehmigung beantragt wird, wird ein Antrag eingereicht. Wenn der Antragsteller bereits Genehmigungen für Wohnungen im selben Gebäude hat, sollte er diese Information in seinem Antrag angeben.
(2) Die folgenden Informationen und Dokumente sollten beim Antrag auf Genehmigung vorgelegt werden:
a) Wenn der Vermieter eine Einzelperson ist;
Kopie der türkischen Personalausweises oder, wenn es sich um einen ausländischen Staatsbürger handelt, eine Kopie des Passes mit einer ausländischen Identifikationsnummer oder Steueridentifikationsnummer,
Eine Aussage mit einer Unterschriftenprobe, vorausgesetzt, es gibt keine Unterschriftenprobe im Ausweis oder Pass.
b) Wenn der Vermieter eine juristische Person ist;
Steueridentifikationsnummer und Nummer im Handelsregister oder MERSİS-Nummer für juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind,
Steuernummer für juristische Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind,
Eines der in Absatz (a) aufgeführten Dokumente, das eine Unterschriftenprobe der autorisierten Person enthält.
c) Ein aktueller Grundbuchauszug, der Eigentumsrechte und andere Immobilienrechte an der Wohnung bestätigt und eine Bescheinigung über die Registrierung des Gebäudes als Wohnraum für eigenständige Abschnitte, die nicht als Wohnraum im Grundbuch registriert sind, mit dem Recht auf Etageneigentum oder Eigentum auf der Etage.
ç) Im Falle von Miteigentum der Wohnung;
Für geteiltes Eigentum - die in Absätzen (a) und (b) genannten Dokumente, für die Eigentümer, die ihre Zustimmung zum Antrag bestätigen, und ihre schriftlichen Zustimmungserklärungen,
Für gemeinsames Eigentum - die in Absätzen (a) und (b) genannten Dokumente, für alle Eigentümer, und ihre schriftlichen Zustimmungserklärungen,
Eine schriftliche Erklärung aller Eigentümer, die eine Person bezeichnet, die berechtigt ist, das Ministerium zu vertreten und Verpflichtungen gegenüber ihm einzugehen und ihm Rechenschaft abzulegen.
Eine notariell beglaubigte Kopie des einstimmig von den Eigentümern aller unabhängigen Abschnitte im Gebäude, in dem die Wohnung liegt, getroffenen Beschlusses, dass sie mit den Vermietungsaktivitäten zu touristischen Zwecken einverstanden sind,
Im Falle, dass eine Erlaubnis für mehr als fünf Wohnungen von einem Vermieter in einem Gebäude beantragt wird, ist es notwendig, eine Lizenz für die Eröffnung und den Betrieb des Geschäfts zu liefern;Zusätzlich ist, wenn das Gebäude, das Gegenstand des Antrags ist, sich in einem Wohnkomplex aus mehreren Gebäuden mit unabhängigen Abschnitten befindet, eine notariell beglaubigte Kopie der einstimmig von allen Eigentümern der Wohnungen getroffenen Entscheidung erforderlich.
e) Im Falle einer Antragstellung durch eine Vollmacht ist es notwendig, den oben genannten Dokumenten eine Kopie der Vollmacht beizufügen, die vom Vermieter oder der berechtigten Person unterzeichnet und von einem Notar beglaubigt ist.
(3) Bei der Bewerbung um hochwertige Wohnungen, zusätzlich zu den in Absatz (d) des zweiten Absatzes genannten Dokumenten, sind die folgenden zusätzlichen Informationen und Dokumente bereitzustellen:
a) Ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass die Wohnung an den in Artikel 19 der Zonenplanungsverordnung angegebenen Orten gebaut wurde.
b) Managementplan, der gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz Nr. 634 vom 23/6/1965 im Grundbuch eingetragen ist.
c) Im Falle einer Einreichung durch die Verwaltungsgesellschaft der Wohnung sind die in Absatz (b) des zweiten Absatzes genannten Unterlagen sowie ein Dokument, das die Zustimmung des Vermieters bestätigt, einzureichen.
ç) Im Falle einer Einreichung durch eine Marketingfirma ist zusätzlich ein Dokument erforderlich, das die Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft bestätigt, sowie eine Tourismusagenturlizenz.
(4) Bei der Bewerbung um hochwertige Wohnungen und ein Einfamilienhaus ist es nicht erforderlich, eine einstimmige Entscheidung gemäß Absatz (d) des zweiten Absatzes vorzulegen, und die in Absatz 4 des Artikels 3 vorgeschriebene Anforderung von 25 Prozent wird nicht angewendet. Unterschiedliche Genehmigungen können der Verwaltung und einer oder mehreren Marketinggesellschaften für die gleiche hochwertige Wohnung erteilt werden.
(5) Der Antragsteller bestätigt und erklärt, dass die von ihm eingereichten Unterlagen den Originalen entsprechen und die tatsächliche Situation widerspiegeln und dass die bereitgestellten Informationen wahrheitsgetreu sind.
Im Falle der Erkennung von gefälschten vorgelegten Dokumenten wird der Antrag abgelehnt. Wenn bereits eine Genehmigung für das Eigentum erteilt wurde, wird diese ungültig, und es werden Beschwerdeverfahren gemäß dem türkischen Strafgesetzbuch vom 26/9/2004, Nr. 5237, gegen die Personen eingeleitet, die die Dokumente vorgelegt haben.
(6) Für Eigenschaften, für die gemäß temporärem Artikel 16 des Stadtplangesetzes Nr. 3194 vom 3. Mai 1985 eine Gebäude-Registrierungsbescheinigung ausgestellt wurde, bleiben die Bestimmungen des zehnten Punktes des gleichen Artikels und des ersten Punktes des 9. Artikels "Verfahren und Grundsätze für die Ausstellung von Gebäude-Registrierungsbescheinigungen", veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 30443 vom 6. Juni 2018, erhalten.
Verfahren zur Ausstellung von Genehmigungen
Artikel 6 - (1) Die bei der Antragstellung eingereichten Unterlagen werden unter Berücksichtigung von Artikel 3 des Gesetzes von der Kultur- und Tourismusverwaltung der Provinz geprüft; Genehmigungen werden für Eigenschaften ausgestellt, deren Dokumente die Anforderungen erfüllen.
Anträge mit unvollständigen oder ungeeigneten Unterlagen werden abgelehnt und die Gründe dafür angegeben.
Die Bearbeitung der Anträge sollte innerhalb von dreißig Tagen abgeschlossen sein.
(2) Wenn auf Antrag eine Genehmigung erteilt wird, erfolgt innerhalb von dreißig Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Genehmigung eine Inspektion des Eigentums.
(3) Wenn bei der Inspektion festgestellt wird, dass das Eigentum die Mindestanforderungen nicht erfüllt, werden gemäß Absatz (ğ) des 4. Gesetzesartikels Strafen gegen die Genehmigungsinhaber verhängt und ihnen eine Frist von fünfzehn Tagen zur Behebung der festgestellten Mängel gewährt.
Wenn bei einer zweiten Inspektion nach dieser Frist festgestellt wird, dass die Mängel nicht behoben wurden, wird die Genehmigung gemäß Klausel (d) des ersten Absatzes von Artikel 5 des Gesetzes annulliert.
(4) Wenn bei der ersten Inspektion festgestellt wird, dass das Eigentum die Mindestanforderungen erfüllt, aber Änderungen oder Korrekturen an den in der Genehmigung angegebenen Informationen vorgenommen werden müssen, wird die Genehmigung mit diesen Informationen aktualisiert.
(5) Kopien der ausgestellten Genehmigungen werden an das Ministerium, die lokale Regierung, die Polizeidienststelle, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Eigentum befindet, und an die für den Standort des Eigentums zuständige Steuerprüfung gesendet.
In Fällen von Genehmigungsrücknahme oder Antragsablehnung werden auch dieselben Institutionen und Organisationen informiert.
(6) Es wird keine Genehmigung zur Vermietung eines oder mehrerer Zimmer in einer vom Vermieter zu Wohnzwecken genutzten Wohnung erteilt. Wenn festgestellt wird, dass das Eigentum auf diese Weise vermietet wird, wird Klausel (a) des ersten Absatzes von Artikel 4 des Gesetzes angewendet.
(7) Verfahren zur Beantragung hochwertiger Unterkunft und Wohnungen, die unter den vorübergehenden Artikel 1 fallen, werden vom Ministerium überprüft und abgeschlossen.
Artikel 7 - (1) Die folgenden Informationen sind in der Genehmigung enthalten:
a) Name oder Handelsname des Genehmigungsinhabers,
b) Die Adresse des Eigentums,
c) Das Ausstellungsdatum der Genehmigung und die Genehmigungsnummer, beginnend mit dem Code der Fahrzeugregistrierungsnummer der Provinz, in der sich das Eigentum befindet,
ç) Die maximale Anzahl von Personen, die das Eigentum belegen können.
Plakat-Anordnung
Artikel 8 - (1) An der Eingangstür des für touristische Zwecke zur Vermietung vorgesehenen Eigentums ist obligatorisch eine vom Ministerium erstellte und mit Kaltprägung gekennzeichnete Plakat anzubringen.
(2) Die Plakat enthält die folgenden Informationen:
a) Der Ausdruck "TOURISTISCHE UNTERKUNFT" und die Information, dass das Eigentum unter der Aufsicht des Ministeriums steht,
b) Das Ausstellungsdatum der Genehmigung, Genehmigungsnummer beginnend mit dem Code der Fahrzeugregistrierungsnummer der Provinz, in der sich das Eigentum befindet, und die Kontakttelefonnummer des Genehmigungsinhabers,
c) Die Adresse des Eigentums.
Eigenschaften des Eigentums und Verpflichtungen des Genehmigungsinhabers.
DRITTER ABSCHNITT
Eigenschaften des Eigentums und Verpflichtungen des Genehmigungsinhabers
Erforderliche Wohnungsmerkmale
Artikel 9 - (1) Die zur Genehmigung beantragte Unterkunft muss folgende Anforderungen erfüllen:
a) Vorhandensein von mindestens einem Bett, einem Bad mit Toilette, Wohnbereich und Küchenausstattung.
b) Vorhandensein von warmem und kaltem Wasser in der Wohnung, qualitätsbetten in den Schlafzimmern, ein Kissen pro Person, Kissenbezug, Laken, Decke oder Bettdecke je nach Klimabedingungen, im Bad ein Gesichts- und ein Badetuch pro Person.
c) Chemische Feuerlöscher und Rauchmelder in allen Bereichen, außer in Bädern und Toiletten, mit Evakuierungswegeplänen an den Türen.
ç) Möbel, Dekoration, Geräte und Haushaltsgeräte in der Wohnung müssen die Standards erfüllen, sauber, gepflegt und funktionsfähig sein.
d) Die Anzahl der Plätze in der Wohnung wird auf der Grundlage der Idee berechnet, dass jedes Schlafzimmer für zwei Personen ausgelegt ist, plus die mögliche Hinzufügung von Plätzen für maximal zwei Personen außerhalb der Schlafzimmer.
Trotz der Anwesenheit von mehr Räumen, die diese Anforderungen erfüllen, darf die maximale Anzahl von Bewohnern in einer Wohnung, ausgenommen Kinder unter drei Jahren, zwölf Personen nicht überschreiten.
In der Unterkunft können nicht mehr Personen aufgenommen werden, als die Kapazität der Unterkunft erlaubt. Wenn die Wohnung unter Verstoß gegen diese Bedingungen vermietet wird, wird dem Genehmigungsinhaber gemäß Punkt (ç) des zweiten Absatzes des Artikels 4 des Gesetzes eine Verwaltungsstrafe auferlegt.
(2) Nach Erteilung der Genehmigung werden zusätzliche Anforderungen hinzugefügt, wie im ersten Absatz festgelegt:
a) In jedem Mittel, das zur Bewerbung und Vermarktung der Wohnung verwendet wird, muss eine klare Kopie der Genehmigung veröffentlicht werden.
Folgende Angaben müssen in solchen Vermarktungsmaterialien aufgeführt sein:
- Standort der Wohnung, Kapazität, welcher Stock es ist, Anwesenheit oder Fehlen eines Balkons/Terrasse, Anzahl der Schlafzimmer, Wohnbereiche und Bäder mit Toiletten, Informationen über Doppel- und Einzelbetten in Zimmern, Möbel, Verpflegungsausstattung und Lebensmittellagerung, warme/kalte Getränkezubereitungseinrichtungen, Serviermaterialien, Waschmaschinen und Geschirrspüler, Fernseher, Haartrockner, Heiz- und Kühlsysteme, gemeinsame oder private Sportausrüstung, Spa, Schwimmbad, Parkmöglichkeiten, Zugänglichkeit der Wohnung und Ausrüstung zur Gewährleistung der Zugänglichkeit innerhalb der Wohnung, Erlaubnis zur Mitnahme von Haustieren, Vorhandensein von kabelgestütztem/kabellosem Internet und Informationen über andere verfügbare Dienstleistungen.
- Informationen über die von der Wohnanlage oder der Hausverwaltung festgelegten Regeln.
- Informationen über Check-in und Check-out Zeit sowie über angebotene Reinigungsdienste.
(3) Bei Beantragung von mehreren Wohnungen in einer Wohnanlage, einem Gebäude oder qualitativer Wohnungen im Namen der gleichen natürlichen oder juristischen Person wird eine einzige Genehmigung erteilt; jedoch wird für jede Wohnung ein separates Abzeichen ausgestellt.
(4) Wenn alle Wohneinheiten in hochwertigen Wohnungen von der Verwaltungsgesellschaft vermietet werden, wird eine Genehmigung und ein Abzeichen im Namen der Verwaltungsgesellschaft ausgestellt; andernfalls gelten die Bestimmungen des dritten Absatzes.
Pflichten des Genehmigungsinhabers
Artikel 10 - (1) Die Pflichten des Genehmigungsinhabers sind wie folgt:
a) Eine Wohnung zu vermieten, die die in Artikel 9 genannten Merkmale erfüllt.
b) Regelmäßige Reinigung und Wartung der Wohnung nach jedem Nutzerwechsel durchzuführen, Schädlinge zu bekämpfen und entsprechende Aufzeichnungen zu führen.
c) Die Nutzer schriftlich oder elektronisch über die von der Wohnanlage oder der Hausverwaltung festgelegten Regeln zu informieren.
c) Die Pflichten gemäß dem Personalausweisgesetz vom 26.06.1973 Nr. 1774, dem Datenschutzgesetz vom 24.03.2016 Nr. 6698 und den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsvorschriften zu erfüllen.
d) Eine vom Ministerium vorbereitete Plakette am Eingang der Wohnung anzubringen.
(2) Einzelne Räume in einer genehmigten Wohnung dürfen nicht an verschiedene Personen unter separaten Verträgen vermietet werden. Wird eine solche Nutzung der Wohnung festgestellt, werden Maßnahmen gegen den Genehmigungsinhaber gemäß Absatz (ğ) des zweiten Absatzes des Artikels 4 des Gesetzes ergriffen.
Verschiedene und abschließende Bestimmungen.
VIERTER ABSCHNITT
Verschiedene und abschließende Bestimmungen
Werbung und Information
Artikel 11 - (1) Die Werbung für Wohnungen sollte aus der Perspektive der Verbraucherrechte wahrheitsgemäße Informationen liefern; Werbung, die das Tourismusangebot des Landes irreführen oder schädigen könnte, sollte nicht verfolgt werden.
Kontrolle und anwendbare Strafen
Artikel 12 - (1) Eine Wohnung, für die eine Genehmigung erteilt wurde, muss die Eigenschaften behalten, auf deren Grundlage die Genehmigung erteilt wurde.
(2) Die Kontrolle der zur Genehmigung eingereichten Wohnungen sowie der Wohnungen, die bereits eine Genehmigung haben, wird vom Personal der Kultur- und Tourismusdirektion der Provinz durchgeführt, das gemäß Absatz 2 des Artikels 6 des Gesetzes ermächtigt ist, und im Falle von unzureichendem Personal, von anderen Personen, die von den Provinzbehörden ernannt wurden. Empfehlungen, die in den Kontrollberichten gemacht werden, werden von den Provinzbehörden umgesetzt.
(3) Als Ergebnis der Kontrolle von Wohnungen, die eine Genehmigung erhalten haben, und administrativen Verstößen, die Strafen erfordern, werden die jeweiligen Artikel des Gesetzes und dieser Verordnung von den Provinzbehörden angewendet.
(4) Wohnungen, für die eine Genehmigung erteilt wurde, unterliegen mindestens einmal alle zwei Jahre einer Kontrolle. Wenn eine Nicht-Konformität mit den Mindestanforderungen festgestellt wird, werden Maßnahmen gemäß den Artikeln 4 oder 5 des Gesetzes ergriffen.
(5) Die Kontrolle von hochwertigen Wohnungen und Wohnungen, die unter den vorübergehenden Artikel 1 fallen, sowie die Durchsetzung von Verwaltungsstrafen in erforderlichen Fällen, werden vom Ministerium durchgeführt.
Archive
Artikel 13 - (1) Akten zu genehmigten Wohnungen werden in digitalen Archiven aufbewahrt.
Regulierungsbefugnisse
Artikel 14 - (1) Das Ministerium hat die Befugnis, Zweifel und Probleme, die während der Anwendung auftreten, zu klären, Grundsätze und Standards festzulegen, notwendige Anpassungen für die Anwendungseinheit vorzunehmen, alle Informationen und Dokumente zu diesem Thema anzufordern und Entscheidungen über Angelegenheiten zu treffen, die nicht von dieser Verordnung abgedeckt sind.
(2) Das Ministerium kann Serviceintermediären über Online-Systeme Warnungen schicken, um Werbungen und Marketingmaterialien von nicht genehmigten Wohnungen zu entfernen, um Unterabschnitt (e) des ersten Absatzes des Artikels 4 des Gesetzes effektiv anzuwenden.
Hochwertige Wohnungen in bestehenden Wohnungen
VORÜBERGEHENDER ARTIKEL 1 - (1) Bis zum 1/1/2024 fallen Wohnungen, die bereits für kurzfristige touristische Zwecke vermietet werden und konform mit dem in der "Erklärungen"-Sektion des Eigentumsbuches für Wohnungen gemäß Artikel 28 des Gesetzes Nr. 634 erwähnten Managementplans und Empfangsdienstleistungen, Sicherheit, tägliche Reinigung, chemische Reinigung, Wäscheservice, Essen und Einkaufsdienstleistungen, sowie Gym- und Schwimmbadeinrichtungen anbieten, unter die Bestimmungen dieser Verordnung bezüglich hochwertiger Wohnungen, unabhängig von den Anforderungen des Artikels 19 der Verordnung über die Bebauungsfläche.
Inkrafttreten.
Artikel 15 - (1) Diese Verordnung tritt ab dem 1/1/2024 in Kraft.
Durchführung
Artikel 16 - (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Kultur- und Tourismusminister ausgeführt.
Der vollständige Text der Vorschriften zur Regulierung von Mietaktivitäten für touristische Zwecke kann hier auf Türkisch eingesehen werden: hier.
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