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Kurzzeitvermietung in der Türkei: Der vollständige Text des neuen Mietgesetzes für Eigentümer türkischen Eigentums

08.11.2023
Lesezeit: 10 minuten
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Zusammenfassung

Kurzzeitvermietung in der Türkei: Der vollständige Text des neuen Mietgesetzes für Eigentümer türkischen Eigentums

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Heute teilen wir mit Ihnen die Übersetzung und den vollständigen Text des neuen Gesetzes über die kurzfristige Immobilienvermietung in der Türkei, das wir speziell für Sie vorbereitet haben.

Den vollständigen Text des Gesetzes auf Türkisch können Sie hier einsehen

GESETZ ÜBER DIE TOURISTISCHE VERMIETUNG VON WOHNRÄUMEN UND ÄNDERUNGEN EINIGER GESETZE

Gesetzesnummer: 7464

Ankündigungsdatum: 25/10/2023

ERSTES KAPITEL: Zweck, Geltungsbereich und Definitionen

Zweck und Anwendungsbereich

Artikel 1 - (1) Der Zweck dieses Gesetzes besteht darin, die Verfahren und Grundsätze für die Vermietung von Wohnräumen durch Einzelpersonen und juristische Personen für touristische Zwecke festzulegen.

(2) Dieses Gesetz deckt die allgemeinen Grundsätze der Vermietung von Wohnräumen zu touristischen Zwecken, die Erteilung von Genehmigungen, verwaltungstechnische Sanktionen und die Regeln, die diese gemieteten Wohnräume aus touristischen Gründen beachten müssen, ab.

(3) Die Vermietung, die für einen Zeitraum von über hundert Tagen auf einmal durchgeführt wird, fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.

Definitionen

Artikel 2 – (1) In diesem Gesetz:

a) Bezeichnet "Minister" den Minister für Kultur und Tourismus,

b) Bezeichnet "Ministerium" das Ministerium für Kultur und Tourismus,

c) Bezeichnet "Genehmigung" die Erlaubnis zur Vermietung eines Wohnraums durch Einzelpersonen oder juristische Personen für einen Zeitraum von nicht mehr als hundert Tagen,

d) Bezeichnet "Genehmigungsinhaber" die Person, die das Eigentum unter ihrem eigenen Namen vermietet,

e) Bezeichnet "Vermieter" die Einzelperson oder juristische Person, die Eigentümer ist oder das Recht hat, die Wohnung zu nutzen,

f) Bezeichnet "Wohnobjekt" jeden unabhängigen Teil, der im Kataster für Wohnzwecke registriert ist,

g) Bezeichnet "Nutzer" die Einzelperson oder juristische Person, die einen Mietvertrag für touristische Zwecke geschlossen hat,

h) Bezeichnet "Touristische Miete" die Vermietung von Wohnräumen durch Nutzer für einen Zeitraum von nicht mehr als hundert Tagen zu einem beliebigen Zweck,

i) Bezeichnet "Provinzverwaltung" die Verwaltung der Provinz, in der das Haus, das zu touristischen Zwecken vermietet wird, sich befindet.

ZWEITES KAPITEL: Eigenschaften der Genehmigungsbescheinigung und angewandte Verwaltungsstrafen

Eigenschaften der Genehmigungsbescheinigung

ARTIKEL 3 - (1) Um eine Immobilie zu touristischen Zwecken zu vermieten, ist eine spezielle Erlaubnis (Lizenz) notwendig. Zudem sollte eine Genehmigungsbescheinigung an der Eingangstür des vermieteten Objekts angebracht sein, deren Merkmale vom Ministerium festgelegt werden.

(2) Das Ministerium ist berechtigt, die Erlaubnis zu erteilen. Das Ministerium kann dieses Recht auch durch die Präfekturen ausüben. Die Gebühr für die Erlaubnis und die Bescheinigung wird vom Ministerium festgesetzt.

(3) Bei Antragstellung für die Erlaubnis muss ein einstimmiger Beschluss aller Eigentümer des Gebäudes vorgelegt werden, der besagt, dass eine Vermietung zu touristischen Zwecken akzeptabel ist.

In Wohnkomplexen bestehend aus Gebäuden mit mehreren getrennten Einheiten müssen diese Vorschriften nur für das Gebäude eingehalten werden, in dem die Immobilie für touristische Zwecke vermietet wird, und der Erlaubnisantrag wird an die Verwaltung des Komplexes übergeben.

(4) In Gebäuden mit mehr als drei separaten Einheiten kann die Erlaubnis im Namen des gleichen Vermieters für maximal 25% der Einheiten ausgestellt werden.

Wenn die Anzahl der separaten Einheiten im gleichen Gebäude, für die eine Mietgenehmigung im Namen desselben Vermieters ausgestellt wurde, fünf übersteigt, muss der Antrag Folgendes enthalten:

a) Lizenzen zur Eröffnung und zum Betrieb eines Unternehmens,

b) Wenn das betreffende Gebäude in einem Wohnkomplex mit separaten Teilen liegt, eine einstimmige Entscheidung aller Eigentümer, zusätzlich zu den Bestimmungen des dritten Absatzes.

(5) Die Pflicht zur Erlangung der Erlaubnis liegt bei dem Vermieter. Wenn die Vermietungsaktivität von jemand anderem als dem Vermieter durchgeführt wird, dürfen diese Vermietungen nur durch Gruppe (A) Tourismusagenturen erfolgen, die gemäß dem Gesetz über Reisebüros und Reisebüro-Verband vom 14. September 1972 Nr. 1618 lizenziert sind.

(6) Wenn der Inhaber der Erlaubnis eine natürliche Person ist und seine Erben nicht innerhalb von drei Monaten nach seinem Tod eine Erklärung abgeben, oder wenn es sich um eine juristische Person handelt, die nicht mehr existiert, wird die Erlaubnis ungültig.

Allerdings bleiben die Rechte der Nutzer bis zum Ende der Vertragslaufzeit gewahrt.

(7) Es ist verboten, die vermietete Immobilie vom Erlaubnisinhaber an Dritte unter deren Namen und auf deren Kosten unterzuvermieten oder eine Immobilie, die zu Wohnzwecken vermietet wurde, an Dritte für touristische Zwecke unter dem Namen und auf Kosten des Mieters weiterzuvermieten.

Diese Regelung gilt jedoch nicht für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Wohnungen zur Verfügung stellen, die für touristische Zwecke vermietet wurden.

(8) Die Bestimmungen des Gesetzes über die Identitätsfeststellung vom 26. Juni 1973 Nr. 1774 gelten für die Immobilien, für die eine touristische Mietgenehmigung erteilt wurde.

Der Inhaber der Genehmigung gilt hinsichtlich der Meldepflicht gemäß Gesetz Nr. 1774 als verantwortliche Person.

(9) Der Vertrag zwischen dem Inhaber der Erlaubnis und dem Nutzer endet mit Ablauf der im Vertrag festgelegten Laufzeit.

(10) Nach Artikel 28 des Gesetzes über Wohnungseigentum Nr. 634 vom 23. Juni 1965, kann der nach diesem Gesetz erstellte Verwaltungsplan eine Bestimmung für kurzfristige Miete enthalten.

Für hochwertige Wohnkomplexe, die verschiedene unabhängige Blöcke mit Rezeption, Sicherheitsdienst und täglichen Reinigungsdiensten, sowie Fitnessmöglichkeiten, chemische Reinigung, Wäschedienst, Lieferservice, Essens- und Einkaufsservice sowie einen Fitnessraum und Pool umfassen, kann eine Genehmigung erteilt werden.

Die Genehmigung kann unabhängig von den Bedingungen in den Paragraphen drei und vier erteilt werden.

Die Vermietung von hochwertigen Wohnkomplexen kann auch über eine Verwaltungsgesellschaft erfolgen. In diesem Fall wird die Genehmigung der Gesellschaft erteilt, die das Wohnobjekt verwaltet.

Eine solche Vermietung unterliegt nicht dem siebten Absatz.

Angewandte Sanktionen.

ARTIKEL 4 - (1) Im Falle der Entdeckung von illegaler Vermietung sind folgende Sanktionen vorgesehen:

a) Personen, die Wohnräume ohne Genehmigung zu touristischen Zwecken vermieten, werden mit einhunderttausend Türkischen Lira für jedes Objekt bestraft und haben eine Frist von fünfzehn Tagen, um die Erlaubnis einzuholen und den Betrieb fortzusetzen.

b) Wenn nach den gegebenen fünfzehn Tagen die Vermietung zu touristischen Zwecken ohne Erlaubnis fortgesetzt wird, wird eine Strafe von fünfhunderttausend Türkischen Lira verhängt und weitere fünfzehn Tage für die Erlaubniserteilung gewährt.

c) Personen, die touristische Unterkünfte, die vom Erlaubnisinhaber gepachtet sind, auf eigene Rechnung und Risiko an Dritte vermieten, werden mit einhunderttausend Türkischen Lira für jeden Vertrag bestraft.

ç) Personen, die Immobilien, die für den persönlichen Gebrauch gepachtet sind, zu touristischen Zwecken vermieten, werden mit einhunderttausend Türkischen Lira für jeden Vertrag bestraft.

d) Wohnungsvermietungsvermittler für touristische Zwecke ohne Erlaubnis werden mit einhunderttausend Türkischen Lira für jeden Vertrag bestraft.

e) Vermittler auf elektronischen Plattformen und Werbetreibende, die Möglichkeiten für Aktivitäten im Sinne dieses Artikels bieten und den Inhalt nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Warnung des Ministeriums entfernen, werden mit einhunderttausend Türkischen Lira für jede Immobilie bestraft.

Der Inhalt kann entfernt und/oder der Zugang dazu gesperrt werden und diese Entscheidung wird zur Ausführung an den Provider-Verein weitergeleitet.

Des Weiteren kann im Falle der Nichteinhaltung dieser Entscheidung, eine Strafe von einhunderttausend Türkischen Lira für jede Immobilie gegen Vermittlungsdienste verhängt werden.

Es kann Berufung gegen die Entscheidung zur Entfernung von Inhalten und/oder zur Sperrung des Zugangs eingelegt werden. Die Gerichtsentscheidung kann in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Strafprozessordnung Nr. 5271 vom 4. Dezember 2004 angefochten werden.

f) Unabhängig von der Anwendung der Vorschriften der Punkte (a) und (b), werden diejenigen, die die Vermietung zu touristischen Zwecken ohne Erlaubnis fortsetzen, mit einer Million Türkischen Lira bestraft.

g) Diejenigen, die trotz eines Mietvertrages von über hundert Tagen, die gleiche Immobilie innerhalb eines Jahres ab dem ersten Vertrag mehr als viermal vermieten, werden mit einer Million Türkischen Lira bestraft.

(2) Die Verwaltungssanktionen, die gegen Erlaubnisinhaber verhängt werden, sind unten definiert:

a) Im Falle der Nichtvorlage der vom Ministerium innerhalb von dreißig Tagen angeforderten Informationen und Dokumente, ihrer teilweisen Vorlage oder der Vorlage von verfälschten Informationen oder Dokumenten, wird eine Verwaltungsstrafe von fünfzigtausend Türkischen Lira verhängt.

b) Im Falle einer Änderung des Vermieters aufgrund anderer Rechtsgeschäfte, abgesehen von Erbschaft, und der Nichtinformierung über diese Änderung innerhalb von dreißig Tagen ab dem Tag der Registrierung der Änderung im Grundbuch, wird eine Verwaltungsstrafe von fünfzigtausend Türkischen Lira verhängt.

c) Im Falle der Nichtvorlage eines Dokuments, das die Zahlung der Kurtaxe bestätigt im Rahmen des Gesetzes über die Türkische Agentur zur Förderung und Entwicklung des Tourismus vom 11. Juli 2019 Nr. 7183, innerhalb der vom Ministerium festgesetzten Frist, oder nicht Vorlage dieses Dokuments bei Kontrollen, wird eine Verwaltungsstrafe von fünfzigtausend Türkischen Lira verhängt.

ç) Im Falle einer Irreführung des Nutzers über den Standort, die Eigenschaften und die physischen Eigenschaften der für touristische Zwecke gemieteten Immobilie durch Texte, Werbung, Plakate, Broschüren, soziale Medien, Webseiten und ähnliches, oder nicht Einhalten der versprochenen Bedingungen, oder Bereitstellen der Unterkunft an den Benutzer für einen kürzeren Zeitraum als im Vertrag angegeben, wird eine Verwaltungsstrafe von hunderttausend Türkischen Lira verhängt.

d) Wenn die für touristische Zwecke vermietete Unterkunft nicht im Vertrag festgelegten Übereinstimmung an den Benutzer übergeben wird, wird eine Verwaltungsstrafe von hunderttausend Türkischen Lira verhängt.

e) Im Falle der Nicht-Rückgabe der erhaltenen Zahlung innerhalb von fünfzehn Tagen nach Anwendung von Klausel (d), wird eine Verwaltungsstrafe von zweihunderttausend Türkischen Lira verhängt.

f) Wenn das vom Ministerium ausgestellte Zertifikat nicht am Eingang der für touristische Zwecke vermieteten Unterkunft angebracht ist, wird eine Verwaltungsstrafe von hunderttausend Türkischen Lira verhängt, und eine Frist von fünfzehn Tagen wird für dessen Anbringung gewährt.

g) Wenn das Zertifikat innerhalb von fünfzehn Tagen nach Anwendung der Klausel (f) nicht am Eingang der für touristische Zwecke vermieteten Unterkunft angebracht ist, wird eine Verwaltungsstrafe von fünfhunderttausend Türkischen Lira verhängt.

ğ) Bei Feststellung während einer Prüfung, dass die Unterkunft die Kriterien nicht erfüllt, für die eine Genehmigung erteilt wurde, wird eine Verwaltungsstrafe von hunderttausend Türkischen Lira verhängt, und fünfzehn Tage werden dafür gewährt, die Verstöße zu beheben.

(3) Die im ersten Absatz genannten administrativen Sanktionen werden, ausgenommen Klausel (e), vom höchsten Verwaltungsleiter des Ortes, an dem die Unterkunft sich befindet, angeordnet und angewendet, und Verwaltungssanktionen, die in Klausel (e) des ersten Absatzes und im zweiten Absatz genannt sind, werden vom Ministerium angeordnet und angewendet.

Erlöschen der Genehmigung.

ARTIKEL 5- (1) Die Genehmigung erlischt unter folgenden Umständen:

a) Der Genehmigungsinhaber beantragt deren Aufhebung.

b) Feststellung der Einstellung der Vermietungsaktivitäten für touristische Unterkünfte.

c) Nach Anwendung der Klausel (b) des zweiten Absatzes des Artikels 4, innerhalb der gewährten Frist von dreißig Tagen, wenn der neue Vermieter der für touristische Vermietung vorgesehenen Wohnimmobilie nicht die Übertragung der Genehmigung beantragt, oder trotz der Genehmigung für die Änderung des Genehmigungsinhabers die Verpflichtungen nicht erfüllt werden.

ç) Mitteilung durch zuständige staatliche Institutionen, dass die für touristische Vermietung vorgesehene Wohnimmobilie in Verletzung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und akzeptierten Moral gebraucht wird.

d) Feststellung, dass Verstöße trotz Anwendung der Klausel (ğ) des zweiten Absatzes des Artikels 4 nicht behoben wurden.

(2) Die Rechte der Nutzer von Wohnungen, für die eine Genehmigung aufgehoben wurde, bleiben bis zum Ende der Vertragslaufzeit erhalten.

KAPITEL DREI: Verschiedene Bestimmungen

Behörde für Aufsicht und Regulierung

ARTIKEL 6- (1) Das Ministerium hat das Recht, Überprüfungen bezüglich der Vermietung für touristische Zwecke durchzuführen und kann bei Bedarf seine Aufsichtsbefugnisse über Gouverneure ausüben.

(2) Das Ministerium ist befugt, aufkommende Fragen und Schwierigkeiten während der Umsetzung dieses Gesetzes anzusprechen, notwendige Vorschriften für eine einheitliche Anwendung zu erlassen sowie Verfahrensweisen und Prinzipien in Bezug auf die Anwendung dieses Gesetzes zu bestimmen.

Bestehende Mietverträge für touristische Zwecke

VORLÄUFIGER ARTIKEL 1- (1)

Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes Wohnraum für touristische Zwecke vermieten, sind verpflichtet, innerhalb eines Monats ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes beim Ministerium um Genehmigung zu ersuchen.

Die Bestimmungen des Artikels 4 finden Anwendung gegen diejenigen Personen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen.

Die Verfahren zur Erteilung der Genehmigung werden innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Beantragung abgeschlossen.

Diejenigen, deren Anträge nicht angenommen wurden, dürfen keine Aktivitäten durchführen. Die Rechte dieser Wohnungsbenutzer bleiben jedoch bis zum Ende der Vertragslaufzeit gewahrt.

Dies sind die grundlegenden Informationen über das neue Gesetz zur Kurzzeitvermietung. Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung zu speziellen Punkten und Bedingungen. Wir empfehlen, dies nur zu lesen, wenn Sie es benötigen...

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